Therapie- und Wellness-Angebot
Konditionen & Abmeldung
Verordnung
Eine Verordnung regelt die Arbeit eines Physiotherapeuten.
Diese enthält die Anzahl, die Häufigkeit und die Art der Therapie.In der Regel werden 9 Sitzungen verordnet – jede andere Zahl ist aber möglich. Die Anzahl von Sitzungen pro Jahr ist grundsätzlich nicht beschränkt. Nach 4 Serien zu 9 Sitzungen – also 36 – hat der Versicherer das Recht, sich eine weitere Serie ärztlich begründen zu lassen. Jede Serie nach der Ersten ist vom Versicherer zu genehmigen. Erhalten wir nach 10 Tagen keine Antwort vom Versicherer, gilt die Serie als gutgesprochen.
Eine Sitzung dauert in der Regel 25 Minuten. 5 Minuten brauchen unsere Therapeuten, um administrative Forderungen seitens der Versicherer zu erbringen. Grundsätzlich gibt es keine Mindestzeit oder Maximalzeit für eine Behandlung. Wir ermöglichen trotz des immensen Kostendruckes immer (noch) ein halbstündiges Zeitraster.
Spezielle Verordnungen müssen auf dem Verordnungsformular vermerkt sein, so die Domizilbehandlung oder 2 Behandlungen pro Tag.
In der Regel ist der Therapeut in der Wahl seiner Behandlung frei, hat aber direkte Anordnungen des Arztes auf der Verordnung zu befolgen. Speziell ist die Verordnung für MTT – Medizinische Trainingstherapie – hier wird in der Regel keine Anzahl. sondern eine Zeitdauer verordnet – z. B. 3 Monate.
Kontakt & Anfahrt
PhysioUster
Dirk Schmidt
Schulweg 9
8610 Uster
044 905 87 07
termin@physio-uster.ch